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Montag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00
Anliegerbescheinigung; Beantragung
Sie können eine Auskunft über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge beantragen.
Stand: 03.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)