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Montag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00
Kommunalsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt, der Gemeinde oder dem Markt bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber diesen nachgekommen sind.
Stand: 06.12.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)