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Montag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00
Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.
Stand: 19.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)